Bauherrentreuhand und ihre Aufgaben

Bauherrentreuhand: Bei der Entwicklung eines Bauprojekts gibt es viel zu beachten. So unterstützt ein Treuhänder Sie bei Ihrem Vorhaben.
Bauherrentreuhand
Im Rahmen der Bauherrentreuhand übernehmen wir eine Vielzahl von Aufgaben während der Planungs- und Umsetzungsphase Ihrer Bauprojekte. Als erfahrenes Unternehmen unterstützen wir Sie bei der strategischen Entwicklung Ihrer Bau- und Instandsetzungsvorhaben. Doch welche Aufgaben fallen konkret in die Zuständigkeit der Bauherrentreuhand? Mit diesem Beitrag bringen wir etwas Licht ins Dunkel.


Welche Aufgaben übernimmt die Bauherrentreuhand?


übernimmt die Bauherrentreuhand
Zu den wichtigsten Aufgaben der Bauherrentreuhand zählen:
  • Beratung und strategische Planung
  • Potenzialabklärung
  • Klärung baurechtlicher Aspekte
  • Unterstützung bei der Akquisition von Bauland
  • Kontrolle von Kosten, Terminen und Qualität
  • Begleitung während der Realisierung
 
Während all dieser Phasen steht die Bauherrentreuhand dem Bauherrn beratend zur Seite und unterstützt ihn mit ihrem Know-how. Darüber hinaus vertritt sie, wie der Name bereits verrät, den Bauherrn an vielen Stellen rechtlich. Insbesondere bei der Kommunikation mit Behörden kann die Treuhand damit die Arbeit erleichtern. Auch der Kauf von Bauland kann von der Bauherrentreuhand betreut werden.
 
Die Bauherrentreuhand kann in jeder Phase eines Bauprojekts eine sinnvolle Leistung sein. So unterstützt Sie sie zum Beispiel bereits in der Konzeptions- und Potenzialabklärungsphase eines Projekts. Sie prüft dann, ob ein Immobilienbau oder eine Instandsetzung wirtschaftlich sinnvoll ist. Auch die tatsächliche Konzeptplanung betreut die Treuhand auf Wunsch.
 
Während des eigentlichen Baus ist die Bauherrentreuhand ebenfalls aktiv. Sie kommuniziert mit der Bauleitung und überprüft, ob alle erforderlichen Leistungen im Sinne des Bauherrn erbracht werden.
 
Schliesslich unterstützt die Bauherrentreuhand Sie als Bauherrn auch beim Abschluss des Projekts. Insbesondere die Überführung der fertiggestellten Immobilie in die Bewirtschaftung ist eine wichtige Aufgabe, bei der Treuhänder hilfreich sein können.
 

Was unterscheidet die Bauherrentreuhand von der Generalplanung?

GeneralplanungGrundsätzlich gibt es einige Überschneidungen in den Tätigkeitsfeldern von Generalplanern und Bautreuhändern. Beide übernehmen wichtige Koordinationsaufgaben im Rahmen der Bauplanung. Der Treuhänder koordiniert dabei vor allem rechtliche Aspekte und verhandelt mit Vertragspartnern und Behörden. Er vertritt den Bauherrn. Der Generalplaner plant dagegen wesentlich praktischere Aspekte und legt fest, wie und wann die einzelnen Bauphasen abgeschlossen werden sollen.
 
Für den Erfolg jedes Bauprojekts ist es daher unabdingbar, dass Treuhand und Generalplanung gut zusammenarbeiten. Wir von Gantenbein + Partner bieten Ihnen aus genau diesem Grund beide Leistungen aus einer Hand. So können wir sicherstellen, dass alle Aspekte Ihres Projekts perfekt aufeinander abgestimmt werden.
 
Haben Sie weitere Fragen? Dann melden Sie sich per E-Mail, telefonisch oder über unser Kontaktformular bei uns.
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